ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Gewinnspielen, Gutscheinen oder anderen Aktionen erscheinen, wenn notwendig, auf dieser Seite.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für das von The Meatless Farm B.V., Prinsengracht 583-V, (1016 HTZ) Amsterdam, Niederlande (im Folgenden: „Veranstalter“) durchgeführte Gewinnspiel „Gewinne einen M*** F*** Zauberkasten “.

§ 2
Allgemeine Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
2.2 Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
2.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer zu überprüfen und zu diesem Zwecke Nachweise einzufordern. Bei Verstößen gegen Ziffern 2.1 und/oder 2.2 sowie bei nicht fristgerechtem Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
2.4 Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist keine Gegenleistung des Teilnehmers erforderlich; insbesondere ist die dem Teilnehmer bei der Anmeldung zum Gewinnspiel gewährte Möglichkeit zum Abonnement des Newsletters des Veranstalters keine Voraussetzung zur Teilnahme am Gewinnspiel.

§ 3
Durchführung des Gewinnspiels

3.1 Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 14.01.2023 bis zum 15.01.2023 statt (im Folgenden: „Gewinnspielzeitraum“).
3.2 Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer dem Veranstalter innerhalb des Gewinnspielzeitraums über die Kampagnen-Landingpage unter „www.XYZ.de “ alle dort aufgeführten und mit einem * gekennzeichneten Pflichtfelder (Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse) ausfüllen und die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise akzeptieren.
3.3 Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, seine Teilnahme durch formlose Erklärung gegenüber dem Veranstalter zu widerrufen.

§ 4
Gewinn

4.1 Der Gewinner wird vom Veranstalter über einen Zeitraum von einem Jahr (im Folgenden: „Belieferungszeitraum“) vierteljährlich (also insgesamt viermal) mit Produkten des Veranstalters beliefert (im Folgenden: „Meatless Farm Produkte“). Die vom Veranstalter angebotenen Meatless Farm Produkte können auf dessen Website unter https://meatlessfarm.com/de/produkte/ eingesehen werden. Der Gewinner wird vierteljährlich mit 13 gefrorenen Meatless Farm Produkten beliefert, sodass ihm – auf das Vierteljahr gesehen – jede Woche ein Meatless Farm Produkt zur Verfügung steht.
4.2 Der Belieferungszeitraum beginnt zum Zeitpunkt der erstmaligen Belieferung des Gewinners, welcher dem Veranstalter vom Gewinner nach entsprechender Aufforderung mitzuteilen ist. Der Zeitpunkt der erstmaligen Belieferung darf nicht später als drei Monate nach dem Zeitpunkt der Gewinnmitteilung an den Gewinner liegen darf.
4.3 Welche konkreten Meatless Farm Produkte an den Gewinner geliefert werden, wird vom Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt.

§ 5
Gewinnermittlung

5.1 Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
5.2 Die Ermittlung des Gewinners erfolgt unmittelbar nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums gem. Ziffer 3.1.

§ 6
Gewinnbenachrichtigung und -übermittlung

6.1 Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
6.2 Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, werden auch auf Anfrage grundsätzlich nicht benachrichtigt.
6.3 In der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner dazu aufgefordert, zu erklären, ob er den Gewinn annehmen möchte oder nicht. Lehnt der Gewinner den Gewinn ab oder meldet er sich nach Aufforderung unter Fristsetzung innerhalb der gesetzten Frist nicht, so erlischt der Gewinnanspruch.

§ 7
Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es dem Veranstalter nach eigenem Ermessen überlassen, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).

§ 8
Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen, welche unter […] abrufbar sind.

§ 9
Haftungsausschluss

9.1 Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
9.2 Etwaige Mängelansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.

§ 10
Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

10.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
10.2 Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
• ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
• eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

§ 11
Barauszahlung, Übertragung, Rechtsweg

11.1 Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
11.2 Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
11.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 12
Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.

§ 13
Verbraucherschlichtung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit.

 

 

  1. AUSLEGUNG

 

  • Begriffsbestimmungen:

Die nachstehenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:

Werktag: Ein Wochentag, der kein Samstag oder Sonntag oder ein offizieller Feiertag in den Niederlanden ist.

Bedingungen: Die in diesem Dokument niedergelegten allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer schriftlich zuzeiten geänderten Fassung.

Kaufvertrag: Der Kaufvertrag über den Warenverkauf und -kauf zwischen dem Lieferanten und dem Kunden, der aus der Bestellung und diesen Bedingungen besteht.

Kunde: Person, Firma oder Unternehmen, die/das dem Lieferanten den Auftrag zum Warenkauf erteilt.

Waren: Die im Kaufvertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden niedergelegten und vom Lieferanten bereitzustellenden Waren (darunter auch Teillieferungen bzw. Teile davon).

Bestellung: Die Warenbestellung des Kunden erfolgt mittels eines Bestellformulars an den Lieferanten und wird sowohl vom Kunden als auch vom Lieferanten unterzeichnet.

Spezifikation: Jede Spezifikation der Waren, u. a. etwaige Beschreibungen und Qualitätsangaben, die im Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Lieferanten schriftlich vereinbart wurden.

Lieferant: The Meatless Farm B.V., eingetragen in den Niederlanden unter Nr. 77497929 mit folgender Anschrift: Prinsengracht 583-V, 1016 HT Amsterdam, Niederlande.

  1. VERTRAGSGRUNDLAGE

2.1 Der Lieferant verkauft und der Kunde kauft die Waren laut dem Kaufvertrag, der von den Vertragsparteien unter Ausschluss anderweitiger Bedingungen akzeptiert wird. Abweichungen vom Kaufvertrag sind nur durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien gültig.

2.2 Der Kaufvertrag stellt eine Annahme des Kunden dar, Waren gemäß den Bedingungen und der Bestellung zu kaufen.

  1. WAREN

3.1 Bei den Waren handelt es sich um die Produkte gemäß der in der Bestellung beschriebenen Spezifikation.

3.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren aufgrund erforderlicher geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften zu ändern.

  1. LIEFERUNG

4.1 Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Warenlieferung durch den Lieferanten gemäß Incoterms 2020 „Delivered Duty Paid“ (DDP) an dem in der Bestellung angegebenen oder an einen anderen Bestimmungsort, den die Vertragsparteien zuzeiten schriftlich vereinbaren können. Der Lieferant übernimmt die Verpackungskosten der Waren und organisiert die Warenlieferung an den genannten Bestimmungsort, der mit dem Kunden vereinbart wurde.

4.2 Die angegebenen Liefertermine sind nur ungefähr. Die Zeit der/für die Lieferung ist nicht von entscheidender Bedeutung.

4.3 Lieferverspätungen einer Bestellung berechtigen den Kunden nicht: (i) zur Annahmeverweigerung der gelieferten Bestellung; (ii) zu Schadensersatz; oder (iii) zur Kündigung des Kaufvertrags. Der Lieferant schließt die Haftung für Nichterfüllung oder Verzögerung der Lieferung eines Auftrags aus, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf die Nichterfüllung der vertragsgemäßen Verpflichtungen des Kunden zurückzuführen sind.

4.4 Der Lieferant ist berechtigt, Warenteillieferungen auszuliefern.

  1. QUALITÄT

5.1 Der Lieferant garantiert, dass die vertragsgemäß gelieferten Waren (i) in allen wesentlichen Aspekten mit der Beschreibung und den etwaigen geltenden Spezifikationen übereinstimmen sowie (ii) einer zufriedenstellenden Qualität entsprechen.

5.2 Der Lieferant übernimmt bei der Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 niedergelegten Garantie in den folgenden Fällen keine Haftung für die Waren, wenn: (i) der Kunde die Waren nach der Mitteilung gemäß Klausel 5.2 weiter nutzt; (ii) der Mangel aufgrund der Nichtbefolgung der Anweisungen des Lieferanten zur Lagerung, Verwendung und Erhaltung der Waren entsteht, oder (falls keine Anweisungen erteilt wurden), wenn der Kunde es unterlässt, sich diesbezüglich an die gute branchenübliche Verfahrensweise zu halten; (ii) der Mangel entsteht, weil der Lieferant die vom Kunden gelieferte Spezifikation befolgte; (iii) der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder Ergänzungen am Design, an der Konstruktion oder an der Spezifikation der Waren vornimmt; (iv) der Mangel durch vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lagerbedingungen oder Verwendung entsteht; oder (v) die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie die geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen erfüllen, von ihrer Beschreibung oder der Spezifikation abweichen.

5.3 Nach Wareneingang ist der Kunde zur Überprüfung der Waren auf Schäden verpflichtet. Dem Lieferanten sind Schäden innerhalb von zehn (10) Werktagen zu melden. Wenn der Kunde die Waren ablehnt, wird der Lieferant nach seiner Wahl die mangelhaften/nicht konformen Waren ersetzen oder den Preis der mangelhaften/nicht konformen Waren zurückerstatten. Nach der Behebung der Mängel haftet der Lieferant dem Kunden gegenüber nicht mehr für abgelehnte Waren, die nicht den Bestimmungen der Klauseln 5.1 und/oder 5.2 entsprechen.

5.4 Wenn der Kunde Gegenstand einer Aufforderung, eines Gerichtsbeschlusses oder einer anderen Anweisung einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde ist, Waren vom Markt zu nehmen (Rückrufmitteilung), muss er den Lieferanten unverzüglich schriftlich unter Beifügung einer Kopie der Rückrufmitteilung informieren.

5.5 Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, darf der Kunde keine Rückrufe oder Rücknahmen ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten vornehmen, und auch dann nur unter strikter Einhaltung der schriftlichen Anweisungen des Lieferanten über das Verfahren zur Durchführung der Rücknahme.

  1. EIGENTUM UND RISIKO

6.1 Nach Abschluss der Lieferung geht gemäß Klausel 4 oben das Risiko an und die Verlust- und Schadenshaftung für die Waren auf den Kunden über.

6.2 Das Eigentum der Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Lieferant die gesamte Zahlung für die Waren erhalten hat (in bar oder frei verfügbaren Mitteln).

6.3 Der Kunde darf die Waren im üblichen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen oder verwenden (jedoch nicht anderweitig), ehe der Lieferant die Zahlung für die Waren erhält.

  1. PREIS UND ZAHLUNG

7.1 Der Preis der Waren ist im Kaufvertrag niedergelegt.

7.2 Der Preis der Waren versteht sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Gegebenenfalls ist der Kunde auch verpflichtet, dem Lieferanten zusätzliche Beträge im Hinblick auf die Mehrwertsteuer zu zahlen, die für die Warenlieferung zum geltenden Satz anfällt.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, jede vom Lieferanten vorgelegte Rechnung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum vollständig und in frei verfügbaren Mitteln zu begleichen. Die Zahlung erfolgt auf die vom Lieferanten zuzeiten schriftlich mitgeteilte Kontoverbindung, und die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags.

7.4 Wenn der Kunde eine dem Lieferanten vertragsgemäße geschuldete Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, hat der Kunde – ohne Einschränkung der Rechtsmittel des Lieferanten – den überfälligen Betrag zusammen mit den für Handelsgeschäfte geltenden niederländischen gesetzlichen Zinsen von 6 % auf den überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung des überfälligen Betrags zu begleichen.

7.5 Alle vertragsgemäß fälligen Beträge sind vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen vom Kunden ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Einbehalt in voller Höhe zu begleichen. Der Lieferant kann jederzeit, ohne Einschränkung anderer ihm zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe, einen ihm vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem vom Lieferanten zu zahlenden Betrag verrechnen.

  1. HAFTUNG UND SCHADLOSHALTUNG

8.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Klausel 8.2 stellt der Lieferant den Kunden von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten frei, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen entstehen, die gegen den Kunden wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung oder Nutzung der Waren geltend gemacht werden.

  • Wenn ein Dritter einen Schadensersatzanspruch gegen den Kunden erhebt oder die Absicht anmeldet, einen Schadensersatzanspruch gegen den Kunden zu erheben, bei dem angemessenerweise davon ausgegangen werden kann, dass er zu einer Haftung nach Klausel 8.1 der Bedingungen vorgesehenen Schadloshaltung (Schadensersatzanspruch) führt: (i) muss der Kunde dem Lieferanten so bald wie möglich eine schriftliche Mitteilung über den Schadensersatzanspruch erteilen, in der dessen Art angemessenerweise angegeben wird; (ii) darf der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten kein Haftungsanerkenntnis, keine Vereinbarung und keinen Vergleich in Bezug auf den Schadensersatzanspruch schließen; (iii) muss der Kunde dem Lieferanten und/oder seinen professionellen Beratern zu angemessenen Zeiten (nach angemessener Vorankündigung) Zugang zu seinen Geschäftsräumen und seinen leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Vertretern oder Beratern sowie zu allen relevanten Vermögenswerten, Konten, Dokumenten und Aufzeichnungen gewähren, die sich in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle des Kunden befinden, um es dem Lieferanten und/oder seinen professionellen Beratern zu ermöglichen, diese zu untersuchen und/oder Kopien anzufertigen (auf Kosten des Lieferanten, um den Schadensersatzanspruch zu beurteilen); und (iv) wird davon ausgegangen, dass der Kunde dem Lieferanten die alleinige Befugnis erteilt hat, den Schadensersatzanspruch zu vermeiden, anzufechten, zu vergleichen oder zu verteidigen.
  • Klausel 8 schränkt die allgemeine gesetzliche Verpflichtung des Kunden nicht ein, einen Schaden zu mindern, den er infolge eines Ereignisses erleidet, das eventuell zu einem Schadensersatzanspruch gemäß Schadloshaltung nach Klausel 8.1 führen kann.
  • Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel 8 gelten für jede Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit dem Kaufvertrag ergibt, einschließlich der Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Rückgabe oder anderweitig.
  • Keine Vertragspartei kann sich auf die in dieser Klausel niedergelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse berufen, wenn die Haftung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen ist.
  • Die Klausel 8 schränkt die vertragsgemäße Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht ein.
  • Vorbehaltlich Klausel 8.5 und 8.7 übersteigt die vollständige Haftung des Lieferanten nicht den Gesamtpreis der Waren wie aus der Bestellung ersichtlich.

8.9 Vorbehaltlich Klausel 8.5 und Klausel 8.7 sind die folgenden Verluste vollständig ausgeschlossen: Gewinneinbußen, Umsatz- oder Geschäftsverluste, Verlust von Verträgen oder Verkaufsvereinbarungen, Verlust von erwarteten Einsparungen, Nutzungsausfall oder Beschädigung von Software, Daten oder Informationen; Verlust oder Beschädigung des Firmenwerts und/oder indirekte oder Folgeschäden. Im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag haftet der Lieferant unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden für Gewinneinbußen oder für indirekte oder Folgeschäden, sei es aufgrund eines Kaufvertrags, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einer Verletzung gesetzlicher Pflichten oder aus anderen Gründen.

8.10 Klausel 8 bleibt auch nach Kaufvertragskündigung weiter bestehen.

 

 

  1. KÜNDIGUNG

9.1 Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel kann der Lieferant den Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn: (i) der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen den Kaufvertrag begeht und, falls ein solcher Verstoß behebbar ist, ihn nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung behebt; (ii) der Kunde wiederholt gegen eine der Bestimmungen des Kaufvertrags in einer Weise verstößt, die die Auffassung rechtfertigt, dass sein Verhalten nicht mit der Absicht oder Fähigkeit vereinbar ist, die Bestimmungen des Kaufvertrags zu erfüllen; (iii) der Kunde Schritte oder Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens, einer vorläufigen Liquidation oder eines Vergleichs oder einer Vereinbarung mit seinen Gläubigern (außer im Zusammenhang mit einer solventen Restrukturierung), einer (freiwilligen oder gerichtlich angeordneten) Liquidation, der Einsetzung eines Konkursverwalters für seine Vermögenswerte oder der Einstellung seiner Geschäftstätigkeit unternimmt oder, falls der Schritt oder die Maßnahme in einer anderen Rechtsordnung erfolgt, im Zusammenhang mit einem vergleichbaren Verfahren in der betreffenden Rechtsordnung; (iv) der Kunde seine Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht; (v) sich die finanzielle Lage des Kunden derart verschlechtert, dass nach Ansicht des Lieferanten die Fähigkeit des Kunden, seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist; oder (vi) der Kunde einen vertragsgemäß fälligen Betrag zum Fälligkeitstermin nicht bezahlt und mindestens vierzehn (14) Tage nach schriftlicher Benachrichtigung in Verzug bleibt.

9.2 Der Lieferant kann ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel die vertragsgemäße Warenlieferung aussetzen, wenn beim Kunden eines der in Ziffer 9.1 aufgeführten Ereignisse eintritt oder der Lieferant angemessenerweise davon ausgeht, dass beim Kunden eines dieser Ereignisse eintreten wird, oder wenn der Kunde einen vertragsgemäß fälligen Betrag nicht zum Fälligkeitstermin begleicht.

9.3 Bei Kündigung des Kaufvertrags, ganz gleich aus welchem Grund, hat der Kunde dem Lieferanten unverzüglich alle ausstehenden, unbezahlten Rechnungen und Zinsen zu zahlen; für gelieferte Waren, für die keine Rechnung vorgelegt wurde, hat der Lieferant eine Rechnung vorzulegen, die der Kunde sofort nach Eingang begleicht.

9.4 Ungeachtet des Kündigungsgrundes verpflichtet sich jede Vertragspartei zu Folgendem: (i) alle der anderen Vertragspartei gehörenden Ausrüstungen, Materialien und Gegenstände, die die andere Vertragspartei ihr oder einem Mitglied ihrer Gruppe im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Lieferung und dem Warenkauf zur Verfügung gestellt hat, an die andere Vertragspartei zurückzugeben; (ii) der anderen Vertragspartei alle Unterlagen und Materialien (und alle Kopien) zurückzugeben, die vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei enthalten, und jegliche Nutzung des geistigen Eigentums einzustellen; (iii) alle vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei aus ihren Computersystemen zu löschen; und (iv) der anderen Vertragspartei auf Verlangen schriftlich zu bestätigen, dass sie die Anforderungen dieser Klausel 9.4 erfüllt hat.

9.5 Kündigung oder Ablauf des Kaufvertrags, ungeachtet des Grundes, berühren keine Rechte, Rechtsmittel, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Vertragsparteien, die zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs entstanden waren, einschließlich des Rechts, Schadensersatz für einen Kaufvertragsverstoß zu verlangen, der zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs des Kaufvertrags bestand.

9.6 Alle Bestimmungen des Kaufvertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, bei oder nach Kündigung oder Ablauf des Kaufvertrags in Kraft zu treten oder fortzubestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

  1. HÖHERE GEWALT
  • Höhere Gewalt ist jeder Umstand, der nicht in der zumutbaren Kontrolle einer Vertragspartei liegt, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf: höhere Gewalt, Überschwemmung, Dürre, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen; Epidemie oder Pandemie; Terroranschlag, Bürgerkrieg, Aufruhr oder Unruhen, Krieg, Kriegsdrohung oder Kriegsvorbereitung, bewaffneten Konflikt, Verhängung von Sanktionen, Embargo oder Abbruch der diplomatischen Beziehungen; nukleare, chemische oder biologische Verseuchung oder Überschallknall Gesetze oder Maßnahmen einer Regierung oder Behörde, insbesondere die Auferlegung von Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkungen, -quoten oder -verboten; Gebäudeeinsturz, Feuer, Explosion oder Unfall; Arbeits- oder Handelsstreitigkeiten, Streiks, Arbeitskampfmaßnahmen oder Aussperrungen (außer bei der Vertragspartei, die sich auf diese Klausel berufen will, oder bei Unternehmen, die derselben Gruppe angehören wie diese Vertragspartei); Nichterfüllung durch Lieferanten oder Subunternehmer (außer bei Unternehmen, die derselben Gruppe angehören wie die Vertragspartei, die sich auf diese Klausel berufen will); Unterbrechung oder Ausfall von Versorgungsleistungen; sowie unvorhergesehene Saatgut- oder Ernteausfälle oder Krankheiten.
  • Wenn eine Vertragspartei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag gehindert wird (betroffene Vertragspartei), verstößt sie nicht gegen den Kaufvertrag oder haftet anderweitig für eine solche Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen, vorausgesetzt, sie hat, mit Ausnahme von Klausel 10.6, Klausel 10.5 eingehalten. Die Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wird dementsprechend verlängert.
  • Die entsprechenden Verpflichtungen der anderen Vertragspartei werden aufgehoben und die Frist für deren Erfüllung verlängert, und zwar in dem Umfang wie der der betroffenen Vertragspartei.
  • Die betroffene Vertragspartei hat: (i) die andere Vertragspartei so bald wie möglich nach Beginn der höheren Gewalt, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage nach dessen Beginn, schriftlich über die höhere Gewalt, das Datum des Beginns, deren wahrscheinliche oder mögliche Dauer und die Auswirkungen der höheren Gewalt auf ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zu erfüllen, zu informieren; und (ii) alle zumutbaren Anstrengungen zur Abmilderung der Auswirkungen der höheren Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu ergreifen.
  • Wenn höhere Gewalt die betroffene Vertragspartei für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei (3) Monaten an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, kann die Vertragspartei, die nicht von der höheren Gewalt betroffen ist, den Kaufvertrag mit einer Frist von dreißig (30) Werktagen durch schriftliche Mitteilung an die betroffene Vertragspartei kündigen.
  • Höhere Gewalt entschuldigt oder erlaubt es dem Kunden nicht, gegen seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag zu verstoßen.

 

  1. GELTENDES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Alle Angebote und Verträge zwischen den Vertragsparteien unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen auf Verträge über den internationalen Warenkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Jede Vertragspartei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von Amsterdam die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder in Verbindung mit dem Kaufvertrag oder dessen Gegenstand oder Zustandekommen ergeben.